Das Ausdrucksmalen ist eine kreative und entspannde Methode:
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es ermutigt Sie zum gelingenden Handeln
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es reduziert Ängste
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entlastet bei sozialen Phobien, Burnout, Depression
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geeignet bei psychsomatischen und chronischen Erkrankungen
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es wirkt in den Alltag hinein
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es macht Spaß
Sie brauchen nicht malen zu können, oder künstlerisch begabt sein.
Wenn Sie Arbeitslosengeld II, Grundsicherung für Arbeitssuchende, beziehen, dann können Sie mit dem
Vermittlungsschein §16a SGB II das Ausdrucksmalen als Beratung abrechnen lassen!
Mein Atelier für Ausdrucksmalen vom JobCenter der Region Hannover offiziell als Psychosoziale Beratungsstelle
anerkannt.
Sie besprechen mit ihrem Persönlichen Ansprechpartner ( PAP) oder ihrem
Fallmananger ( FM ) im JobCenter Ihren
Beratungsbedarf.
Sie lassen sich hierzu den Vermittlungsschein nach § 16a aushändigen, und vereinbaren dann einen Schnuppertermin mit mir im Atelier:
01520 27 84 607